Wir beraten und unterstützen Sie juristisch in allen außergerichtlichen Angelegenheiten, die das Haus-, Grund- und Wohnungseigentum in den alten Bundesländern betreffen, z.B.:
- Wohnungs- und Gewerbemietrecht (Mietverträge, Mieterhöhungen, Kündigung etc.)
- Betriebskostenabrechnungen
- Modernisierung – Sanierung – Umbau
- Wohnungseigentum (Eigentümerversammlung, Verwaltungsbeitrag, Verwalter etc.)
- Erwerb von Haus-, Grund- und Wohnungseigentum
- Finanzierungen
- Versicherungsangelegenheiten rund um die Immobilie
- Grundstückserschließungsrecht, Umlegungsverfahren, Anliegerbeitragsrecht
- Steuerrecht – Einheitsbewertung, Grundsteuer, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Schenkung und Vererbung von Grundeigentum
Wenn Sie es wünschen, führen wir für Sie gegen eine geringe Gebühr auch den gesamten Schriftverkehr
- Prozessvertretung dürfen kraft Gesetzes nicht übernommen werden.
- In Vorträgen informieren wir über Fragen der Gesetzgebung, Rechtsprechung, Ver- waltungspraxis usw.
- Wir empfehlen Ihnen ortsansässige Unternehmen, die Leistungen rund um das Haus-, Grund- und Wohnungseigentum erbringen.
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Wir führen freiwillige Schlichtungsverfahren zwischen Haus-, Grund- und
Wohnungseigentümern gegen gesonderte Gebühr durch.